Die Besten Fragen um den richtigen Bauträger zu finden
Die folgenden Fragen kannst du deinem Bauträgerkandidaten stellen, um herauszufinden, ob dieser ein fairer Partner für den Hausbau.
Die Liste habe ich aus eigenen Erfahrungen zusammengestellt, nachdem ich bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe. Du findest hier zu den jeweiligen Fragen eine mögliche Antwort des Bauträgers, die ich positiv einschätzen würde, was für einen seriösen Bauträger spricht.
Bei negativen Antworten solltest du skeptisch sein und weiter nachhaken.
Fertigstellungstermin:
Wird ein fester Fertigstellungstermin vereinbart und wenn ja, gibt es bei Verspätung Entschädigungszahlungen?
Antwort negativ:
Allgemeine Antworten, dass eine Verspätung nicht vorkommt oder die Verträge standardisiert seien und daher keine Entschädigung vereinbart wird.
Antwort positiv:
Seit dem 01.01.2018 ist bei Bauträgerverträgen eine Bauzeit oder ein Fertigstellungstermin gemäß § 650k Abs. 3 BGB zwingend vorgeschrieben.
Eine Entschädigung wird im Fall einer verzögerten Fertigstellung gezahlt. Am Besten pro Woche einen Betrag (z.B. Höhe der aktuellen Miete) vereinbaren.
Hinweis: Der Zeitpunkt, ab dem die Bauzeit „startet“ ist oftmals nicht der Kaufzeitpunkt sondern der Zeitpunkt des Spatenstichs bzw. Beginn der Erdarbeiten oder sogar erst nach Fertigstellung der Bodenplatte. Hier sollte versucht werden die Bauzeit ab Kaufvertrag zu vereinbaren.
Handwerkerauswahl:
Welche Firmen führen die Arbeiten aus? Sind diese ortsansässig und stehen die Firmen schon fest? Wenn nein, warum nicht?
Antwort negativ:
Die Firmen sind noch nicht festgelegt.
Erklärung: Die Firmen erst spät festzulegen, bringt das Risiko mit sich, dass die Firmen kurzfristig keine Zeit haben. Weiterhin kann dies ein Indiz sein, dass sobald nicht mit dem Baubeginn zu rechnen ist.
Antwort positiv:
Zumindest die ersten Gewerke sind bereits vergeben, d.h. Erdarbeiten, Rohbau und Zimmermann. Nur regionale Handwerker kommen zum Einsatz.
Erklärung: Dies soll nicht bedeuten, dass nicht regionale Handwerker schlechter sind. Jedoch sind diese räumlich weit entfernt und können im Falle von Mängeln in der Regel nicht schnell helfen.
Bauüberwachung:
Wer überwacht die Bauarbeiten? Wird die Überwachung protokolliert? Wenn ja, sind die Protokolle einsehbar? Wenn nein, warum nicht?
Antwort negativ:
Die Bauüberwachung macht der Bauleiter vom Bauträger.
Die Protokolle sind nicht einsehbar.
Erklärung: Hier kommt es auf die Qualifikation des Bauleiters an. Im Zweifel nachfragen. Ich habe Fälle erlebt, wo der Bauleiter ungelernt war. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, wie viele Bauleiter und wie viele Baustellen es gibt.
Antwort positiv:
Architekten oder Bauleiter (gelernt) überwachen den Baufortschritt. Ein Bauleiter hat nicht mehr als 3 Objekte. Dies hängt immer etwas davon ab, was der Architekt oder Bauleiter noch alles macht. Die Begehungen werden protokolliert und zur Verfügung gestellt.
Bauüberwachung durch Sachverständiger:
Darf ein eigener Sachverständiger beauftragt werden, der die Arbeiten zu bestimmten Zeitpunkten abnimmt?
Antwort negativ:
Reaktion ist ablehnend. Die Gründe sind versicherungstechnischer Art oder er hat einen eigenen Sachverständigen.
Ein beliebter Grund dürfte auch sein, dass wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, die Überprüfung von dem Erwerber alleine gezahlt werden müsse und dies nicht zweckmäßig sei.
Erklärung: Hier sollte man direkt nachhaken und fragen, ob es denn möglich ist, wenn alle zukünftigen Eigentümer sich die Kosten teilen. Der Bauträger solle doch die Frage und deine Kontaktdaten weitergeben. Die restliche Reaktion kann dann sicher ohne meine Hilfe eingeschätzt werden.
Antwort positiv:
Es wäre kein Problem einen Sachverständigen einzusetzen.
Sonderwünsche:
Wie werden Mehr-/Minderkosten bei Sonderwünschen berechnet, die nach dem Kauf vereinbart werden? Wird die Kalkulation dazu offengelegt? Fallen Bearbeitungsgebühren an?
Antwort negativ:
Bearbeitungsgebühren fallen an und sind hoch (z.B. 15% der Zusatzkosten).
Die Kalkulation wird nicht offengelegt, es wird nur eine Mehrkostenvereinbarung vorgelegt. Minderkosten werden pauschal angegeben (z.B. 1.500 Eur bei Wegfall der Bodenbeläge).
Sonderwünsche können direkt mit dem ausführenden Handwerker abgestimmt werden.
Erklärung: Dies ist meist keine gute Idee, da es Gewährleistungsprobleme und Bauverzögerungen nach sich ziehen kann, für die man verantwortlich gemacht wird.
Antwort positiv:
Die Kalkulation zu den Mehr- oder Minderkosten wird offengelegt und basiert auf Angeboten von Handwerkern. Bearbeitungsgebühr fällt nicht an, wenn Sonderwünsche noch in der Planungsphase auftreten. Dies wird alles im Kaufvertrag festgehalten.
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